ÄSTHETIK · MEDIZIN

Informationen zur Abrechnung

Wie erfolgt die Abrechnung?

In unserer Privatpraxis erfolgt die Abrechnung sowohl für medizinische Behandlungen wie auch ästhetische Behandlungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Regelung ermöglicht es uns, Ihnen eine individuelle und qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung für ästhetische Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Ästhetische Behandlungen.

Ästhetische Behandlungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Leistungsspektrums. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für ästhetische Eingriffe werden separat nach GOÄ berechnet und sind privat zu tragen. Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung über die individuellen Kosten und Möglichkeiten.

"Ästhetische Behandlungen sind medizinische Verfahren zur Verbesserung des Aussehens durch nicht-invasive Techniken wie Botox und Filler oder chirurgische Eingriffe."

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Medizinische Behandlungen.

Infos für Privatpatienten | PKV-PATIENTEN​

Für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) reichen Sie die Rechnung nach der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zwischen Ihnen und Ihrer PKV. Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihre individuellen Versicherungsbedingungen, um sicherzustellen, dass die Kosten für die gewünschte Behandlung von Ihrer PKV erstattet werden.

"Medizinisch indizierte Behandlungen sind ärztlich verordnete Eingriffe zur Behandlung von Gesundheitsstörungen."

Infos für Selbstzahler | GKV-PATIENTEN

Für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) reichen Sie die Rechnung nach der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zwischen Ihnen und Ihrer PKV. Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihre individuellen Versicherungsbedingungen, um sicherzustellen, dass die Kosten für die gewünschte Behandlung von Ihrer PKV erstattet werden.

Häufige Fragen | Abrechnung

Wir hoffen, dass diese FAQs Ihnen dabei helfen, einige Ihrer Fragen zur Abrechnung zu beantworten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

Ja, jeder kann sich unabhängig vom Versicherungsstatus privatärztlich in unserer Praxis behandeln lassen. Die anfallenden Kosten (Arzthonorar und Sachkosten) müssen aber vom Ihnen selbst bezahlt werden. Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist von unserer Seite aus nicht möglich.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Regelwerk der Gebührenordnung für Ärzte. Weiter Informationen zur GOÄ finden Sie hier.

Bei Notfällen kann eine Abrechnung auch direkt durch unsere Praxis mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Es entstehen Ihnen hier keine Kosten.

Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung ganz einfach und bequem mit Ihrer Giro-Card / Visa in unserer Praxis. Stammpatienten erhalten zeitnah eine Rechnung von uns zugeschickt.