Haarsprechstunde

ab 79,00 

Details zur Behandlung

Haarsprechstunde in Herzogenaurach – Individuelle Beratung bei Haarausfall

In unserer Praxis in Herzogenaurach bieten wir eine umfassende Haarsprechstunde an, in der wir Ihnen individuelle Behandlungsansätze wie PRP oder Microneedling zur Behandlung von Haarausfall vorstellen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in der Region Erlangen-Nürnberg.

Häufige Fragen

Haarsprechstunde in Herzogenaurach – Ihr erster Schritt zu gesundem Haar

Haarausfall kann aus vielen Ursachen resultieren, von genetischen Faktoren bis hin zu gesundheitlichen Problemen. In unserer Haarsprechstunde in Herzogenaurach bieten wir Ihnen eine individuelle, umfassende Beratung, um die Gründe Ihres Haarausfalls zu verstehen und gemeinsam einen auf Sie zugeschnittenen Behandlungsplan zu entwickeln. Mit modernster Technik und jahrelanger Expertise in der Metropolregion Erlangen-Nürnberg sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Was erwartet Sie in der Haarsprechstunde in Herzogenaurach?

In einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis analysieren wir Ihre Kopfhaut und Haarstruktur, um die beste Therapieoption zu finden. Dabei besprechen wir mögliche Behandlungen wie Microneedling, PRP-Therapie und Mesotherapie, die wir individuell auf Ihre Bedürfnisse und die Beschaffenheit Ihrer Kopfhaut abstimmen.

Ärztliche Erstberatung und Kostenhinweis

Wir freuen uns, Ihnen eine Erstberatung für Behandlungen wie Botox, Filler und Hautverjüngung anzubieten. Sollten Sie sich nach dem Gespräch für eine Behandlung entscheiden, entfällt die Beratungsgebühr. Entscheiden Sie sich jedoch gegen eine Behandlung, fällt eine Beratungsgebühr an, wie weiter unten beschrieben.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung unserer Leistungen stets nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt. Aus rechtlichen Gründen ist es Ärzten in Deutschland nicht gestattet, kostenlose medizinische Beratungen ohne nachfolgende Behandlung anzubieten.

Für spezielle Sprechstunden, wie die Aknesprechstunde oder Haarsprechstunde, erfolgt keine Verrechnung der Beratungsgebühr.